Miet- und Nutzungsbedingungen
Miet- und Nutzungsbedingungen für Privatfeiern im Bürgerhaus Neckarstadt-West e.V.
- Das Einholen der für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen (GEMA, Polizei, Steueramt, etc.) obliegt dem Mieter.
- Der Mieter haftet für alle (auch fahrlässig) entstandenen Schäden an der Mietsache, sowie an den von ihm genutzten Allgemeinflächen (Flur, Treppenhaus, Toilette, Gehweg). Dies gilt ebenso für die gemieteten oder geliehenen tech. Geräte, Mobiliar, Geschirr etc..
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Dekorationen durch Mieter dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters angebracht werden, jedoch ohne Beschädigung der Wände. Die Dekorationen sind spätestens am Folgetag der Veranstaltung wieder zu entfernen, ebenso auch alle mitgebrachten Gegenstände. Bitte keinen Tesafilm für die Befestigung
der Tischdecken benutzen (nur Kreppband). Eine Haftung für mitgebrachte Gegenstände oder für Garderobe wird vom Vermieter nicht übernommen. Das Anbringen von Flaggen, Transparenten und Plakaten an der Hausfront ist genehmigungspflichtig. Keine Nutzung von Konfetti im und vor dem Haus! Im gesamten Haus besteht Rauchverbot!
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Die Zeiten für die Übergabe mit anschließendem Aufbau und für die Rücknahme nach erfolgter Endreinigung sind im Vertrag festgelegt und für beide Seiten verbindlich.
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Grundsätzlich obliegt der Auf- und Abbau des Mobiliars dem Veranstalter. Bei der Aufstellung des Mobiliars ist den Weisungen des Hausmeisters bzgl. feuerschutzrechtlicher Bestimmung Folge zu leisten. Spätestens zum Zeitpunkt der Übergabe ist die vereinbarte Kaution zu hinterlegen.
Der Veranstalter hat folgende Aufgaben zu übernehmen:
• das genutzte Mobiliar (Tische, Stühle) ist sauber, fleckenfrei und gestapelt zurück zugeben
• der Boden der gemieteten Räume / Säle ist besenrein (staub- und fleckenfrei) zu hinterlassen
• die genutzten Allgemeinflächen (Toiletten, Treppenhaus und Gehweg) sind sauber zu hinterlassen
• die Küche einschl. der überlassenen Gerätschaften ist gründlich zu reinigen
• das Geschirr ist gespült und fleckenfrei getrocknet zurück zugeben
Auf Wunsch können diese Aufgaben vom Bürgerhaus gegen Rechnung übernommen werden.
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Die auf dem Vertrag ausgewiesene Mietgebühr schließt ein: Miete, Strom, Heizung, Belüftungsanlage und Hygienepapiere. Falls vom Mieter Geräte mit hohem Stromverbrauch installiert werden, wird dies gesondert in Rechnung gestellt.
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Die Mietzeiten sind korrekt einzuhalten, bei Überschreitung wird jede angefangene Stunde nach-berechnet.
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Bei Überschreitung der vertraglich vereinbarten Besucherzahl wird ein zusätzliches Mietentgelt von 3,00 € pro Person erhoben.
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Der im Haus verbliebene Abfall (Essensreste, Flaschen, Müll etc.) wird vom Vermieter separat in Rechnung gestellt.
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Durch die Lage inmitten eines Wohngebietes ist aus Rücksichtnahme auf die Anwohner folgendes zu beachten:
• ab 22:00 Uhr auf Raumlautstärke der Darbietungen herunterfahren
• Minderjährige Kinder dürfen ab 22:00 Uhr nicht alleine auf der Straße bleiben.
• Beim Verlassen der Veranstaltung ist unbedingt darauf zu achten, dass die Nachtruhe beachtet wird.
• Bei Zuwiderhandlungen ist der Hausmeister berechtigt und verpflichtet die Veranstaltung zu beenden. -
Im Übrigen gelten die Bestimmungen aus dem Vertragsrecht des BGB. Gerichtsstand: Amtsgericht Mannheim